Unsere Lieferungen erfolgen zu den vom ZVEI-Verband herausgegebenen allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie.
§ 1
Angebot
Alle Angebote sind freibleibend.
§ 2
Lieferung
Der Versand erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
§ 3
Lieferfristen
Lieferfristen werden von uns nach bestem Ermessen abgegeben. Sie sind nur verbindlich, wenn dies von uns ausdrücklich bestätigt wird. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen.
§ 4
Ausführung
Änderung in Konstruktion und Formgebung, insbesondere solche die dem technischem Fortschritt dienen, behalten wir uns vor.
§ 5
Preise
Es werden die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise berechnet. Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Versand und Verpackung.
§ 6
Zahlung
Das Zahlungsziel wird in der Auftragsbestätigung und in der Rechnung hinterlegt.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.
§ 7
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der zukünftigen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Käufer unser Eigentum.
Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Für den Fall der Wiederveräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt die ihm aus der Wiederveräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs ist der Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, über die an uns abgetretenen Forderungen Aufzeichnungen zu führen und uns diese auf Verlangen vorzulegen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen verpflichtet zur Freigabe von Sicherheiten.
§ 8
Aufrechnung
Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gegenansprüchen die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
Mit Gegenforderungen darf der Käufer nicht rechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig sind.
§ 9
Leuchten
Leuchten sind technische Arbeitsmittel nach dem Gerätesicherheitsgesetz und dürfen nur gemäß ihrer Bestimmung verwendet werden. Nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Leuchten und Ergänzungsteilen, sowie die eigenmächtige Änderung an unseren Produkten, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung, entbindet uns von allen Verpflichtungen im Schadensfall.
§ 10
Gewährleistung
Für unsere Produkte übernehmen wir eine Gewährleistung entsprechend § IX der Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in der Regel für 2 Jahre. Sonstige Gewährleistungen oder Schadensersatzansprüche gegen uns gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für einen Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Beanstandungen hinsichtlich Stückzahlen oder äußerlich erkennbaren Beschädigungen werden von uns nur dann berücksichtigt, wenn diese innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Sendung angezeigt wird.
Es wird keine Haftung für Folgeschäden aus fehlerhafter Lichttechnischer Planung, die von uns als unentgeltliche Serviceleistung erstellt wurde, übernommen.
§ 11
Rücksendungen
Rücksendungen werden von uns gutgeschrieben, sofern unser vorheriges Einverständnis vorliegt. Gutschriften erfolgen in Höhe von 85% des berechneten Preises bei original verpackten und unbeschädigten Waren. Notwendige Aufwendungen für Aufarbeiten, Verpackungen und entstandenen Transportkosten werden zusätzlich und ohne weitere Benachrichtigung gekürzt. Sonderanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
§ 12
Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie der Gerichtsstand ist Lotte (Steinfurt) Westfalen. Für vertragliche Beziehungen gilt bundesdeutsches Recht. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.